Unsere Angebote für Sie
Pflege - Beratung - Schulung - Dienstleistung
Ihre Fragen, Bedürfnisse und Vorstellungen leiten unser Handeln! Wir nehmen uns Zeit, SIE kennenzulernen.
Wir stehen Ihnen als kompetenter und vertrauensvoller Ansprechpartner zu Themen rund um Pflege, Beratung, Schulung und Dienstleistung zur Seite. Wir bieten Ihnen in Ihrem Wohnumfeld eine ideale Ergänzung, Ihren Lebensalltag weiter nach Ihren Wünschen gestalten zu können.
Wir beraten Sie gerne!
Unser Ziel ist es, das perfekte Angebot für Sie zu finden. Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen Überblick über die Leistungen unserer Sozialstation. Mit einem Klick auf das jeweilige Angebot haben Sie die Möglichkeit, sich genauer zu informieren. Sollten Sie Fragen zu den verschiedenen Angeboten haben, rufen Sie uns einfach an.
Pflegeangebot
Voraussetzung:
Die Leistung muss vom behandelnden Arzt verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Selbstverständlich können Sie die unten genannten Leistungen auch privat in Anspruch nehmen.
Leistungen der Grundpflege:
- Körperpflege
- Betten und Lagern
- An- & Auskleiden
- Hilfe bei der Nahrungs- & Flüssigkeitsaufnahme
- Aktivierende Pflege zur Förderung der Selbstständigkeit
- Unterstützung beim Toilettengang
- Verwendung von Inkontinenzprodukten
- Prävention von Dekubitus, Thrombose, usw.
Finanzierungsmöglichkeiten:
- Wenn Sie in einen Pflegegrad eingruppiert sind, besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Pflegekasse, entsprechend Ihres Pflegegrads.
- Private Kostenübernahme
Voraussetzung:
Die Leistung muss vom behandelnden Arzt verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Selbstverständlich können Sie die unten genannten Leistungen auch privat in Anspruch nehmen.
Übersicht über Leistungen der Behandlungspflege
- Anlegen und Wechseln von Wundverbänden
- Blutzuckerbestimmungen
- Injektionen (z.B. Insulin)
- Medikamente richten und Überwachung der Einnahme
- Blutdruckkontrollen
- Anlegen von Kompressionsverbänden
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Absaugen der Atemwege
- Katheterversorgung
- Versorgung von Trachealkanülen
- Einreibung von verschreibungspflichtigen Salben
- Einlauf
- Anleitung von Angehörigen zur Behandlungspflege
- Versorgung von PEG-Sonden
- Versorgung von Patienten mit Port-Kathetern
- und anderes mehr
Finanzierung:
- Die von den Krankenkassen genehmigten Leistungen werden von dieser auch übernommen.
- Seit dem 01.01.2004 berechnet Ihnen die Krankenkasse 10 € pro ausgestellte Verordnung.
- Zusätzlich stellt Ihnen die Krankenkasse einmal jährlich für die ersten 28 Tage der Behandlung 10% der Kosten in Rechnung.
- Für Sie wichtig: Die Höhe der Zuzahlungen ist begrenzt. So dürfen die Zuzahlungen, die Sie während eines Kalenderjahres leisten, maximal 2 % ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt betragen. Bei chronisch Kranken, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt die Obergrenze 1 %. Werden diese sog. Belastungsgrenzen überschritten, so stellt Ihnen Ihre Krankenkasse eine Bescheinigung darüber aus, dass Sie für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten haben. Dies ist im § 62 SGB V (fünftes Sozialgesetzbuch) geregelt.
- Leistungen, die die Krankenkasse nicht übernimmt, können selbstverständlich privat in Anspruch genommen werden.
Voraussetzung:
Jeder kann diese Leistung in Anspruch nehmen.
Übersicht über unsere hauswirtschaftlichen Dienstleistungen
- Verschiedene Besorgungen, z.B. Einkaufen von Lebensmitteln, Rezepte, Medikamente. Selbstverständlich räumen wir die Besorgungen auch ein.
- Kochen und Zubereiten einer Mahlzeit
- Spülen
- Reinigung der Wohnung
- Waschen der Wäsche und Kleidung sowie Einräumen dieser Wäsche
- und anderes mehr
Finanzierung:
- Wenn Sie in einen Pflegegrad eingruppiert sind, besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Pflegekasse, entsprechend Ihres Pflegegrads.
- Selbstverständlich können die Leistungen auch privat in Anspruch genommen werden.
Gruppen und Entlastungsangebote
Der Suizid eines nahen Menschen verändert das Leben der Hinterbliebenen. Dieser schmerzhafte Verlust muss verarbeitet und verkraftet werden. In unserer Selbsthilfegruppe für Angehörige, die einen geliebten Menschen durch Suizid verloren haben, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihr Schicksal zu bewältigen und helfen Ihnen, wieder nach vorne zu sehen.
In unserer Gesellschaft ist das Thema Suizid noch immer tabuisiert. Aus diesem Grund stehen Betroffene mit ihrer Trauer, Wut und Verzweiflung oftmals alleine dar. Wir helfen Ihnen, das Erlebte zu verarbeiten und zu verkraften.
In unserer AGUS Gruppe finden unmittelbar Betroffene andere, die wissen wovon die Rede ist, sie ermutigen sich gegenseitig und erleben aneinander, dass neues, sinnerfülltes Leben nach diesem schweren Schicksalsschlag möglich ist. Wir helfen Ihnen gemeinsam mit anderen Betroffenen die Bewältigung des eigenen Schicksals zu meistern.
Teilnehmen kann jeder, der einen Angehörigen oder nahe stehenden Menschen verloren hat, unabhängig davon, wie lange der Verlust zurück liegt. Sie können in der Gruppe sprechen, sich einbringen oder auch einfach nur zuhören. Ein Einstieg ist jederzeit möglich.
Die Aschaffenburger AGUS-Gruppe trifft sich jeweils am 2. Donnerstag im Monat um 19:00 Uhr in den Räumen der Caritas Sozialstation.
Kontakt
Frau Irene Hollitzer
Telefon: (06051) – 75181 0
lrene.HoIlitzer@t-online.de
Frau Sigrid Güntner
Telefon: (06188) – 91439 0
sigrid_guentner@hotmail.com
Unsere Einrichtung bietet Ihnen und Ihren pflegebedürftigen Angehörigen Gruppenangebote zur Pflegeentlastung an. Wahlweise am Montag, Mittwoch oder Donnerstag verbringen die Pflegebedürftigen einen angenehmen Nachmittag bei uns. Sie werden innerhalb eines festen Tagesrhythmus rundum versorgt und betreut. Ein abwechslungsreiches Unterhaltungsprogramm wird ihnen ebenfalls geboten. Es wird gesungen, musiziert und gebastelt.
Zur Verbesserung der alltagspraktischen Fähigkeiten finden Bewegungstherapien, Konzentrationsübungen und Gedächtnisspiele statt. Darüber hinaus steht ein Fahrdienst wahlweise zu Verfügung. Dieser holt Ihre pflegebedürftigen Angehörigen ab und bringt sie im Anschluss wieder nach Hause. Nutzen Sie als ständig geforderte Angehörige die Gelegenheit zum Verschnaufen und um neue Kräfte zu sammeln! Es kommt Ihnen sowie auch dem Pflegebedürftigen zugute, wenn die Verantwortung für kurze Zeit in die erfahrenen Hände eines kompetenten Pflegepersonals gelegt wird. Für das leibliche Wohl wird bestens gesorgt.
Sprechen Sie gerne einfach einen Termin mit uns ab.
Seniorengruppen in unserer Sozialstation
Einsam im Alter…Nicht bei uns!
Wir möchten Sie gerne dazu einladen, Zeit mit anderen Seniorinnen und Senioren zu verbringen. Vielleicht treffen Sie alte Bekannte und können sich bei einem schönen Rahmenprogramm austauschen. Falls Sie möchten, können Sie gerne unseren Fahrdienst in Anspruch nehmen.
Unsere Montagsgruppe: Die Aktiven
Jeden Montag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Es können alle Seniorinnen und Senioren teilnehmen.
In dieser Gruppe werden Gymnastik, Gesellschaftsspiele und Beschäftigungen aller Art angeboten.
Für das leibliche Wohl ist natürlich bestens gesorgt.
Unsere Mittwochsgruppe: Die Geselligen
Jeden Mittwoch von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Es können alle Seniorinnen und Senioren teilnehmen.
In dieser Gruppe geht es vor allem um Gemeinschaft. Gemeinsam verbringen Sie in geselliger Runde ein paar schöne Stunden und genießen zum Abschluss eine liebevoll gedeckte Kaffee- und Kuchentafel.
Unsere Donnerstagsgruppe: Die Kreativen
Jeden Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Diese Gruppe ist speziell auf Menschen mit einer Demenzerkrankung ausgerichtet.
In dieser Gruppe werden spezielle Beschäftigungs- und Aktivierungsangebote für Demenzerkrankte angeboten, wie beispielsweise Basteln, Gedächtnistraining, Koordinationsspiele usw. Für das leibliche Wohl ist natürlich bestens gesorgt.
Finanzierung
Die Gruppenangebote können bei Pflegegrad über die Pflegeversicherung finanziert werden. Für Betreuungsangebote stehen jedem Patienten mit Pflegegrad monatlich 125€ speziell für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung.
Wenn Sie Interesse an unseren Gruppenangeboten haben, melden Sie sich bitte unter 06021 – 38684 13 bei Frau Susanne Wolf.
Mit ihr können Sie alle Fragen besprechen oder sich gleich anmelden.
Ein Angebot für unsere Patienten
Unsere Sonnenscheinstunden
Mit den Sonnenscheinstunden wird ein Angebot geschaffen, bei dem das Wohlbefinden unserer Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt steht. Einmal im Monat kommen alle zusammen, um gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Caritas einen gemütlichen und abwechslungsreichen Nachmittag zu verbringen. Neben spannenden Gesprächen und einer liebevoll gedeckten Kaffee- und Kuchenrunde wartet auf Sie auch ein selbst gestaltetes Programm. Ob Fasching, Ostern oder einfach nur ein schöner Sommertag – wir haben uns für jeden Termin etwas Schönes einfallen lassen.
Das Angebot bietet nicht nur unseren Patientinnen und Patienten eine spannende Abwechslung – es bietet auch Angehörigen die Möglichkeit zur Entlastung. Nutzen Sie die Zeit für sich – erledigen Sie Ihre Einkäufe, gehen Sie zum Sport oder entspannen Sie sich in Ruhe. Ihr Angehöriger ist bestens bei uns aufgehoben!
Fahrdienste können selbstverständlich von uns organisiert werden. Bitte geben Sie uns Bescheid!
Wir freuen uns auf Ihren Besuch,
Ihre Mitarbeiter*innen der
Caritas-Sozialstation St. Elisabeth e.V.
Der Suizid eines nahen Menschen verändert das Leben der Hinterbliebenen. Dieser schmerzhafte Verlust muss verarbeitet und verkraftet werden. In unserer Selbsthilfegruppe für Angehörige, die einen geliebten Menschen durch Suizid verloren haben, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihr Schicksal zu bewältigen und helfen Ihnen, wieder nach vorne zu sehen.
In unserer Gesellschaft ist das Thema Suizid noch immer tabuisiert. Aus diesem Grund stehen Betroffene mit ihrer Trauer, Wut und Verzweiflung oftmals alleine dar. Wir helfen Ihnen, das Erlebte zu verarbeiten und zu verkraften.
In unserer AGUS Gruppe finden unmittelbar Betroffene andere, die wissen wovon die Rede ist, sie ermutigen sich gegenseitig und erleben aneinander, dass neues, sinnerfülltes Leben nach diesem schweren Schicksalsschlag möglich ist. Wir helfen Ihnen gemeinsam mit anderen Betroffenen die Bewältigung des eigenen Schicksals zu meistern.
Teilnehmen kann jeder, der einen Angehörigen oder nahe stehenden Menschen verloren hat, unabhängig davon, wie lange der Verlust zurück liegt. Sie können in der Gruppe sprechen, sich einbringen oder auch einfach nur zuhören. Ein Einstieg ist jederzeit möglich.
Die Aschaffenburger AGUS-Gruppe trifft sich jeweils am 2. Donnerstag im Monat um 19:00 Uhr in den Räumen der Caritas Sozialstation.
Kontakt
Frau Irene Hollitzer
Telefon: (06051) – 75181 0
lrene.HoIlitzer@t-online.de
Frau Sigrid Güntner
Telefon: (06188) – 91439 0
sigrid_guentner@hotmail.com
Frau Susanne Wolf
Telefon: (06021) – 38684 13
Kurse und Seminare
Wir bieten Ihnen eine individuelle Pflegeschulung zu Hause vor Ort an. So kann jeweils auf die unterschiedlichen Gegebenheiten, Erfordernisse, Bedürfnisse und Besonderheiten im persönlichen Umfeld eingegangen werden. Es kann praktisch gezeigt, geübt und mit der pflegebedürftigen und pflegenden Person mit Ihnen gemeinsam nach geeigneten Möglichkeiten gesucht werden. Die Pflegekassen übernehmen hierfür die Kosten.
Waren Sie als pflegender Angehöriger schon einmal in der Situation, dass Sie eine Einladung, einen eigenen Arzttermin, einen Theaterbesuch, eine Kaffeerunde oder Ähnliches absagen mussten, weil Sie kurzfristig für sich keine Vertretung organisieren konnten?
Der Gesetzgeber hat für solche Fälle Unterstützungsmöglichkeiten vorgesehen.
Wir haben das entsprechende Angebot für Sie!
Sie haben die Möglichkeit, bei uns eine erfahrene und kompetente Pflegekraft in Anspruch zu nehmen, die Sie während Ihrer Abwesenheit vertritt. Diese können Sie bei uns nach Bedarf abrufen. Die Kosten werden von Ihrer Pflegekasse zusätzlich übernommen und beeinträchtigen nicht die Höhe Ihres Pflegegeldes! Bei Interesse und Rückfragen und für zusätzliche Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns an!
Beratung
Vorgeschriebener Beratungsbesuch:
Wenn Sie in einen Pflegegrad eingruppiert sind und Pflegegeld von Ihrer Pflegekasse erhalten, sind Sie ab Pflegegrad II verpflichtet, eine Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI (elftes Sozialgesetzbuch) in der eigenen Häuslichkeit durch eine Sozialstation durchzuführen. Bei Pflegegrad I können Sie die Beratung freiwillig in Anspruch nehmen, bei Pflegegrad II und III ist diese alle 6 Monate verpflichtend und bei Pflegegrad IV und V betragen die Intervalle verpflichtend 3 Monate. Bitte beachten Sie, dass die Termine regelmäßig vereinbart und wahrgenommen werden. Bei fehlendem Nachweis kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.
Unsere speziell geschulten und erfahrenen Pflegekräfte übernehmen diese Beratung gerne. Die Kosten hierfür übernimmt ihre Pflegekasse.
Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren einen Termin mit uns.
Terminvergabe:
Frau Elisabeth Mönster
Unser Beratungsteam:
Frau Elisabeth Brücher
Herr Marcus Raab
Frau Susanne Wolf
Kostenlose Beratung
Sie stehen vor der Entscheidung oder haben sich bereits entschieden, die häusliche Pflege für einen nah stehenden Menschen zu übernehmen? Oder Sie interessieren sich für Pflege und wollen sich mit der Vorstellung, eines Tages zu pflegen, auseinandersetzen?
Unsere speziell geschulten Mitarbeiter beraten Sie gerne. Ihrem Bedarf entsprechend halten wir verschiedene Beratungsangebote vor, die Ihre Krankenkasse für Sie übernimmt:
1. Beratung und Schulung zuhause:
Wir bieten Ihnen eine Schulung und Beratung direkt bei Ihnen zuhause an. Vorteil der Schulung in der Häuslichkeit ist die zielgerichtete Beratung in Ihrer individuellen Pflegesituation. So können beispielsweise spezielle Pflegetätigkeiten gezeigt und der Gebrauch von individuellen Hilfsmitteln geübt werden. Die Schulung und Beratung orientiert sich ausschließlich an Ihrem Bedarf. Sie erhalten zudem eine Infomappe mit einem Protokoll der durchgeführten Schulung und für Sie individuell zusammengestellte Informationen.
2. Beratung in der Station
Wir bieten Ihnen eine Beratung vor Ort aber auch in der Sozialstation an. Rufen Sie einfach an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
Fragen zur Pflege
Der Begriff der Pflegebedürftigkeit ist im neuen Pflegestärkungsgesetz ab 01.01.2017 völlig neu definiert. Maßgeblich für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit sind Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeitsstörungen in den folgenden sechs Bereichen, den sogenannten Modulen:
- Mobilität
(z.B. Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen usw.) - Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
(z.B. z.B. örtliche und zeitliche Orientierung usw.) - Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen
(z.B. nächtliche Unruhe, selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten) - Selbstversorgung
(z.B. Körperpflege, Ernährung etc. -> hierunter wurde bisher die “Grundpflege” verstanden) - Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
(u.a. Medikation, Wundversorgung, Arztbesuche, Therapieeinhaltung) - Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
(u.a. Gestaltung des Tagesablaufs)
Dabei spielen die bisherigen Zeitorientierungswerte keine Rolle mehr. Vielmehr geht es in der Regel um die Frage, ob die erforderliche Fähigkeit noch vorhanden ist und ob damit verbundene Tätigkeiten selbständig, teilweise selbständig oder nur unselbständig ausgeübt werden können.
Wer hilft mir dabei? Wie geht es nach der Antragstellung weiter?
Den Antrag erhalten Sie bei der Pflegekasse des zu pflegenden Menschen. Die Pflegekasse ist immer bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt, bei der der Pflegebedürftige versichert ist. Hier können Sie sich auch über die Antragstellung selbst und die verschiedenen Leistungen informieren.
Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, geht es folgendermaßen weiter:
- Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) mit der Begutachtung vor Ort. Bis die Begutachtung stattfindet, dauert es in der Regel vier bis sechs Wochen. In dringlichen Fällen kann diese Zeit verändert werden.
- Der MDK kündigt den Hausbesuch an
- Die Begutachtung wird durchgeführt
- Der MDK erstellt ein schriftliches Gutachten und schickt dieses an die Pflegekasse
- Die Pflegekasse entscheidet über den Antrag
- Der Antragsteller erhält einen Bescheid, ob und wenn ja, welcher Pflegegrad zugeordnet wurde
WICHTIG: Die Leistungen werden rückwirkend bis zum Datum der Antragstellung gewährt. Aus diesem Grund sollten Sie einen Antrag auf jeden Fall frühzeitig stellen, damit Sie bestehende Ansprüche nicht verfallen lassen. Vor dem Besuch des MDK bietet es sich an, für ein paar Tage ein sog. “Pflegetagebuch” zu führen, in dem alle notwendigen Leistungen, die sie am Pflegebedürftigen erbringen, in Minutenwerten aufgezeichnet werden. Diese Unterlagen können dann dem Medizinischen Dienst bei der Begutachtung vorgelegt werden.
Befindet sich der zu Pflegende in stationärer Behandlung in einem Krankenhaus, ist auch ein so genannter Überleitungsantrag möglich. Dafür wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor der Entlassung an den sozialen Dienst des Krankenhauses. Eine Einstufung erfolgt dann, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, vorläufig und per Aktenlage innerhalb weniger Tage. Nach der Entlassung wird dann aber die ausführliche Begutachtung zuhause durchgeführt.
Wenn Sie Fragen zur Antragstellung haben oder Hilfe beim Ausfüllen des Antrages benötigen, können Sie uns gerne anrufen oder auch persönlich vorbeikommen.
Gegen den Bescheid der Pflegekasse kann innerhalb einer Frist von einem Monat schriftlich Widerspruch eingelegt werden, gerechnet vom Datum der Bekanntgabe des Bescheides. Wenn die Pflegekasse nicht auf diese Widerspruchsfrist hinweist, kann der Bescheid sogar ein Jahr lang angefochten werden.
Der Widerspruch ist bei der Pflegekasse einzureichen. Zunächst reicht ein einfacher Widerspruch ohne weitere Begründung. Ein Musterschreiben für einen solchen Widerspruch können Sie sich hier downloaden.
Statistiken belegen, dass viele Widersprüche gegen Entscheidungen der Pflegekasse erfolgreich waren. Dennoch macht ein Widerspruch natürlich nur Sinn, wenn genügend Argumente dafür sprechen, dass die Entscheidung der Pflegekasse falsch war. Wir empfehlen Ihnen, in diesem Zusammenhang mit der Caritas-Sozialstation Kontakt aufzunehmen, die Ihnen bei berechtigter Kritik am Pflegegutachten weiterhelfen kann.
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu bekommen, muss der Pflegebedürftige in einen Pflegegrad eingruppiert worden sein. Um in einen Pflegegrad eingruppiert zu werden, muss ein gewisser Hilfe- und Pflegebedarf vorliegen. Alle weiteren Informationen finden Sie unter der Rubrik „Was heißt “pflegebedürftig”? auf dieser Seite.
Welche Voraussetzungen müssen für die jeweilige Pflegegrade erfüllt sein?
Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument
Pflegebedürftige erhalten nach der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten einen Grad der Pflegebedürftigkeit. 5 Pflegegrade gibt es insgesamt. Der Pflegegrad wird mit Hilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt. Das Begutachtungsinstrument ist in sechs Module gegliedert, die den sechs Bereichen in § 14 Absatz 2 entsprechen (vgl. Sie auch “was heißt “pflegebedürftig). Auf der Basis der erreichten Gesamtpunkte in den 6 Modulen sind pflegebedürftige Personen in einen der nachfolgenden Pflegegrade einzuordnen:
Pflegegrad 1: ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte; entspricht einer geringen Beeinträchtigung der Selbständigkeit der Fähigkeiten)
Pflegegrad 2: ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte; entspricht einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbständigkeit der Fähigkeiten)
Pflegegrad 3: ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte; entspricht einer schweren Beeinträchtigung der Selbständigkeit der Fähigkeiten)
Pflegegrad 4: ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkte; entspricht schwerster Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten,
Pflegegrad 5: ab 90 bis 100 Gesamtpunkten; entspricht schwerster Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
Gesonderter Hinweis:
Pflegebedürftige mit besonderen Bedarfskonstellationen, die einen spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung aufweisen, können aus pflegefachlichen Gründen dem Pflegegrad 5 zugeordnet werden, auch wenn ihre Gesamtpunkte unter 90 liegen.
Die Höhe der Leistungen, die ein Pflegebedürftiger von seiner Pflegekasse erwarten kann, ist gesetzlich festgelegt. Grundsätzlich gilt: Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen gewährt die Pflegeversicherung. Der Pflegebedürftige hat die Wahlmöglichkeit: Er kann Pflegesachleistung, Pflegegeld oder Kombinationsleistung wählen. Diese und andere Leistungen der Pflegeversicherung werden im Folgenden beschrieben:
Pflegesachleistung
Pflegesachleistung wird gewährt, wenn der Pflegebedürftige von einer Sozialstation oder einem ambulanten Pflegedienst gepflegt wird. In diesem Fall pflegen professionelle Pflegekräfte. Die Höhe der Leistung ist abhängig vom jeweiligen Pflegegrad:
Pflegegrad 1 | * |
Pflegegrad 2 | 760 € |
Pflegegrad3 | 1.431 € |
Pflegegrad 4 | 1.778 € |
Pflegegrad 5 | 2.200 € |
Pflegegrad Leistungsanspruch des Versicherten
Diese Beträge werden nicht an den Pflegebedürftigen als Geldleistung ausbezahlt, sondern stehen dem Pflegebedürftigen zur Finanzierung der Caritas-Sozialstation zur Verfügung.
* Beim Pflegegrad 1 handelt sich um einen Sonderfall. Es gibt in diesem Fall einen Betrag von 125 €, der für Leitungen der Pflegeversicherung oder auch als Erstattungsbetrag verwendet werden kann. Besprechen Sie uns gerne hierzu an.
Pflegegeld
Pflegegeld erhält man, wenn der Pflegebedürftige von Angehörigen, Freunden, Nachbarn oder anderen ehrenamtliche Helfern gepflegt wird. Die Höhe der Leistung ist abhängig von des Pflegegrades:
Pflegegrad Leistungsanspruch des Versicherten:
Pflegegrad 1 | * |
Pflegegrad 2 | 332 € |
Pflegegrad 3 | 572 € |
Pflegegrad 4 | 764 € |
Pflegegrad 5 | 946 € |
Hinweis: Soweit Aufwendungen für betriebsnotwendige Investitionen von der Kommune nicht oder nur teilweise gefördert werden, kann der Pflegedienst diese Aufwendungen dem Pflegebedürftigen gesondert berechnen.
Hinweis: Pflegegeldempfänger sind vom Gesetzgeber verpflichtet, eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch eine Caritas-Sozialstation in Anspruch zu nehmen. Die Anzahl der Beratungen ist abhängig vom jeweiligen Pflegegrad: Diese Beträge werden an den Pflegebedürftigen als Geldleistung ausbezahlt. Auch Personen, die Kombinationsleistung oder Pflegesachleistungen erhalten, können einen solchen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen. Kommen Sie gerne hierzu auf uns zu.
Ansonsten bestehen die Beratungsbeuche wie folgt:
- Pflegegrad 1: der Besuch kann freiwillig erfolgen
- Pflegegrad 2 und 3: Hier muss ein Beratungsbesuch halbjährlich erfolgen
- Pflegegrad 4 und 5: Hier muss ein Beratungsbesuch vierteljährlich erfolgen
Ziel dieser Beratungsbesuche ist es, die Qualität der häuslichen Pflege durch regelmäßige Hilfestellung und praktische pflegefachliche Unterstützung sicherzustellen. Alle Caritas-Sozialstationen führen diese Beratungen regelmäßig durch. Die Kosten hierfür übernimmt die Pflegekasse.
Kombinationsleistungen (Kombination von Sach- und Geldleistungen)
Kombinationsleistung erhält man, wenn Angehörige und Pflegekräfte einer Sozialstation gemeinsam pflegen. Dann erhält der Pflegebedürftige anteilig Pflegegeld und Pflegesachleistung. Die Leistungen können nach den persönlichen Bedürfnissen des zu Pflegenden kombiniert werden. Es können z.B. 40 % Pflegegeld und 60 % Pflegesachleistungen gewählt werden. An die Entscheidung, in welchem Verhältnis Geld- oder Sachleistungen in Anspruch genommen werden, ist der Pflegebedürftige in der Regel 6 Monate gebunden. Sollte sich der Pflegegrad ändern, ist ein Wechsel auch innerhalb dieser Zeit möglich.
Verhinderungs- oder Ersatzpflege
Die pflegerische Betreuung und Versorgung des eigenen Ehepartners, des Vaters oder der Mutter oder auch des eigenen Kindes, ist eine große Aufgabe und Herausforderung für die Angehörigen, die diese Pflege übernehmen. Oftmals stößt man durch eine Betreuung und Pflege rund um die Uhr an Grenzen der eigenen Leistungsfähigkeit. Daher ist es für pflegende Angehörige wichtig, auch auf sich selbst zu achten, Selbstpflege zu betreiben.
Hierfür hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen: Wenn die Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen (z.B. Arztbesuch, Einkaufen o.a.) die Pflege vorübergehend nicht durchführen kann, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für bis zu vier Wochen bzw. 6 Wochen im Jahr. Die Pflegekasse stellt hierfür seit dem 01.01.2022 einen Betrag von 1.774 Euro zur Verfügung. Einzige Voraussetzung: Als Pflegeperson haben Sie bereits 6 Monate Ihren Angehörigen gepflegt. Die Verhinderungspflege ist flexibel gestaltbar. Der Leistungsbetrag kann um bis zu 806 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege (siehe unten) insgesamt bis zu 2.580€ im Kalenderjahr erhöht werden. Der für die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Kurzzeitpflege angerechnet.
TIPP: Wenn die Verhinderungspflege/Ersatzpflege, die die Caritas-Sozialstation durchführt, weniger als 8 Stunden am Tag dauert, erhalten Sie das Pflegegeld in der gewohnten Höhe weitergezahlt. Sie können sich also für einen Arztbesuch, Einkauf, Kinobesuch usw. “freinehmen” ohne dass das Pflegegeld reduziert wird. Dadurch schaffen Sie Entlastung und eine Ruhezeit zum Durchschnaufen für sich. Setzen Sie sich einfach mit Ihrer Caritas-Sozialstation in Verbindung.
Pflegehilfsmittel und technische Hilfen
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden monatlich mit bis zu 40 Euro bezuschusst. Bei technischen Hilfen wie beispielsweise Pflegebetten müssen sich die Pflegebedürftigen mit zehn Prozent, höchstens jedoch mit 25 Euro je Hilfsmittel beteiligen. In der Regel werden solche Hilfsmittel aber leihweise überlassen.
Für Umbaumaßnahmen stellt Ihnen die Kasse einzelfallabhängig bis zu 4.000 Euro je Maßnahme zur Verfügung.
Tagespflege/Nachtpflege
Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege als Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege. Hiermit werden Angehörige von der Pflege entlastet und Pflegebedürftige kommen regelmäßig in Gesellschaft und werden individuell gefördert. Für die Tages- und Nachtpflege steht ein separates Budget zu Verfügung.
Kurzzeitpflege
Wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann, besteht Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf acht Wochen pro Kalenderjahr beschränkt. Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen der sozialen Betreuung sowie die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zu dem Gesamtbetrag von 1.774 Euro ab 1. Januar 2022 im Kalenderjahr. Der Leistungsbetrag kann um bis zu 1.774 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege auf insgesamt bis zu 3.548 Euro im Kalenderjahr erhöht werden. Der für die Kurzzeitpflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Verhinderungspflege angerechnet.
Die Kosten für gesondert berechenbare Investitionskosten, Unterkunft und Verpflegung in der Kurzzeitpflege sind vom Pflegebedürftigen zu tragen. Alle Alten- und Pflegeheime der Caritas bieten Kurzzeitpflege an.
Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen
Die Pflegekassen ermöglichen Angehörigen und ehrenamtlichen Pflegepersonen die kostenlose Teilnahme an einem Pflegekurs. Zusammen mit Pflegekassen führen wir diese Kurse durch.
Beratung und Schulung in der häuslichen Umgebung
Die Pflegekasse ermöglicht eine für Sie kostenlose Beratung bei Ihnen zu Hause durch die Fachpflegekräfte der Caritas-Sozialstation.
Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige
Diese Leistungen erhalten alle Personen, bei denen der Medizinische Dienst einen Pflegegrad festgestellt hat.
Folgende monatliche Leistung erhalten pflegebedürftige Personen:
- 125 € pro Monat
Diese Beträge können Sie auch verwenden für
- Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung durch zugelassene Pflegedienste (z.B. Caritas-Sozialstationen)
- Niedrigschwellige Betreuungsangebote (z.B. Betreuungsgruppen, ehrenamtliche Helferkreise)
- Tages- und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
WICHTIG: Um diese zusätzlichen finanziellen Mittel zu erhalten, müssen Sie bei der zuständigen Pflegekasse einen Antrag stellen.
Soziale Sicherung der Pflegeperson
Für privat Pflegende übernimmt die Pflegeversicherung die Beitragszahlung zur Renten- und Unfallversicherung. Außerdem ist das Einkommen aus Pflegegeld von der Steuer befreit.
Pflege in einem Alten- und Pflegeheim bzw. vollstationäre Pflege
Die Pflegekasse übernimmt ab dem 01.04.2022 beim Pflegegrad 1 bis zu 125 Euro, beim Pflegegrad 2 bis zu 770 Euro, beim Pflegegrad 3 bis zu 1.262 €, beim Pflegegrad 4 bis zu 1.775 Euro sowie beim Pflegegrad 5 bis zu 2.005 Euro.
Zuzüglich Zuschläge von 15-75%, monatsabhängig.
Rufen Sie uns einfach an. Zusammen mit den sozialen Diensten und den Hausärzten bereiten wir die Häuslichkeit für eine Pflegesituation vor. Es gibt vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten und Pflegehilfsmittel, die Ihnen die Pflege zuhause erleichtern. Auch schwere Pflegen sind so zu leisten und verhindern einen dauerhaften und teuren Umzug in ein Pflegeheim.
Um Sie bei einer anstehenden Verlegung nach Hause im Vorfeld optimal beraten zu können, kommen wir selbstverständlich auch gern zu einem gemeinsamen Beratungsgespräch mit Ihnen ins Krankenhaus.
Die Leistungen, die eine Caritas-Sozialstation erbringen kann, sind sehr vielfältig. Ob direkte Übernahme von Pflege, Betreuung, Hilfe bei der Haushaltsführung, Beratung oder Schulungen – all dies sind mögliche Dienstleistungen, die Sie durch die Sozialstation erhalten können.
Bei Interesse entnehmen Sie bitte die Informationen über konkreten Angebote der Sozialstation dem Punkt “Unsere Angebote“
Nein, auch ohne einen Pflegegrad können Sie als sogenannter „Selbstzahler” Ihre Lebensqualität durch Pflege verbessern. Unterstützung bei Tätigkeiten, die Ihnen im Alter oder Ihrer Krankheit schwer fallen, erleichtern Ihnen ein selbstbestimmtes Leben in Ihrer eigenen Wohnung. Fragen Sie unsere Caritas-Sozialstationen nach Leistungen des Privaten Leistungskatalogs.
Das kommt darauf an. In einem ersten Gespräch, das Sie zu Beginn der Pflege mit der Caritas-Sozialstation führen, vereinbaren Sie mit dem Pflegedienst, welche Leistungen erbracht werden sollen. Die erfahrenen Pflegekräfte können Ihnen hierzu hilfreiche Tipps geben. Es wird dann ein Kostenvoranschlag von der Caritas-Sozialstation erstellt.
Auf diesem können Sie sehen, welche Leistungen erbracht werden sollen und wie häufig diese durchgeführt werden sollen. Ob die Kosten dabei vollständig von der Pflegeversicherung übernommen werden oder Sie einen Eigenanteil leisten müssen, ist abhängig davon, inwieweit Sie selbst noch die Pflege durchführen können oder möchten
Die pflegerische Betreuung und Versorgung des eigenen Ehepartners, des Vaters oder der Mutter oder auch des eigenen Kindes, ist eine große Aufgabe und Herausforderung für die Angehörigen, die diese Pflege übernehmen. Oftmals stößt man durch eine Betreuung und Pflege rund um die Uhr an Grenzen der eigenen Leistungsfähigkeit. Daher ist es für pflegende Angehörige wichtig, auch auf sich selbst zu achten, Selbstpflege zu betreiben.
Folgende Entlastungsmöglichkeiten gibt es:
- Verhinderungspflege (auch stundenweise)
Wenn die Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen (z.B. Arztbesuch, Einkaufen o.a.) die Pflege vorübergehend nicht durchführen kann, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für bis zu sechs Wochen im Jahr. Die Pflegekasse stellt hierfür ab dem 01.01.2022 1.774 € zur Verfügung. Einzige Voraussetzung: Als Pflegeperson haben Sie bereits 6 Monate Ihren Angehörigen gepflegt.
TIPP: Wenn die Verhinderungspflege/Ersatzpflege, die die Caritas-Sozialstation durchführt, weniger als 8 Stunden am Tag dauert, erhalten Sie das Pflegegeld in der gewohnten Höhe weitergezahlt. Sie können sich also für einen Arztbesuch, Einkauf, Kinobesuch usw. “freinehmen” ohne dass das Pflegegeld reduziert wird. Dadurch schaffen Sie Entlastung und eine Ruhezeit zum Durchschnaufen für sich. Setzen Sie sich einfach mit Ihrer Caritas-Sozialstation in Verbindung.
- Entlastungsangebote
Wenn Ihr pflegebedürftiger Angehöriger Leistungen nach dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz beziehen kann (z.B. bei Demenzkranken), stellt die Pflegeversicherung pro Monat 125 € zur Verfügung. Dieser Betrag kann beispielsweise verwendet werden für
- Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung durch zugelassene Pflegedienste (z.B. Caritas-Sozialstationen)
- Niedrigschwellige Betreuungsangebote (z.B. Betreuungsgruppen, ehrenamtliche Helferkreise
- Tages- und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
Fragen Sie einfach bei Ihrer Caritas-Sozialstation in der Nähe nach solchen Angeboten.
Wichtig: Diese Leistungen erhalten alle Personen, bei denen der medizinische Dienst einen Pflegegrad festgestellt hat. Ob eine Person hier leistungsberechtigt ist, ist aus dem Pflegegutachten, das Sie sich jederzeit von der Pflegekasse anfordern können, ersichtlich. Sie können auch direkt bei der Pflegekasse nachfragen oder uns dazu beauftragen.
- Beratung und Schulung bei Ihnen zuhause
Unsere speziell geschulten und erfahrenen Mitarbeiter kommen zu Ihnen nach Hause und beraten Sie in Ihrer speziellen Pflegesituation. Diesen Besuch können Sie einmal (in besonderen Fällen auch zweimal) im Jahr in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür übernimmt die Pflegeversicherung.
- Teilnahme an einem Krankenpflegekurs
Die Pflegekassen ermöglichen Angehörigen und ehrenamtlichen Pflegepersonen die kostenlose Teilnahme an einem Pflegekurs. Zusammen mit Pflegekassen führen wir diese Kurse durch.
Gegen den Bescheid der Pflegekasse kann innerhalb einer Frist von einem Monat schriftlich Widerspruch eingelegt werden, gerechnet vom Datum der Bekanntgabe des Bescheides. Wenn die Pflegekasse nicht auf diese Widerspruchsfrist hinweist, kann der Bescheid sogar ein Jahr lang angefochten werden.
Der Widerspruch ist bei der Pflegekasse einzureichen. Zunächst reicht ein einfacher Widerspruch ohne weitere Begründung. Ein Musterschreiben für einen solchen Widerspruch können Sie sich hier downloaden.
Statistiken belegen, dass viele Widersprüche gegen Entscheidungen der Pflegekasse erfolgreich waren. Dennoch macht ein Widerspruch natürlich nur Sinn, wenn genügend Argumente dafür sprechen, dass die Entscheidung der Pflegekasse falsch war. Wir empfehlen Ihnen, in diesem Zusammenhang mit der Caritas-Sozialstation Kontakt aufzunehmen, die Ihnen bei berechtigter Kritik am Pflegegutachten weiterhelfen kann.